Wir bei KOOS glauben, dass eine gute Zusammenarbeit auf Vertrauen basiert. Das bedeutet: Wir halten, was wir versprechen. Deshalb freuen wir uns, Ihnen einen transparenten Einblick hinter die Kulissen einer wichtigen Änderung der europäischen Kosmetikverordnung zu geben – und Ihnen zu zeigen, was dies konkret für einige unserer selbst entwickelten Stylingprodukte bedeutet.
🚀 Fortschritt ist kontinuierliche Entwicklung
Wir halten uns über die neuesten Entwicklungen in Gesetzgebung und Trends auf dem Laufenden. Warum? Weil wir gemeinsam mit unseren Herstellern auch weiterhin Produkte anbieten wollen, die nicht nur effektiv und angenehm in der Anwendung sind, sondern auch sicher, verantwortungsvoll und zukunftssicher.
Wir kommunizieren lieber proaktiv als reaktiv. Deshalb informieren wir Sie bereits jetzt über eine Regeländerung bezüglich formaldehydabspaltender Konservierungsmittel – Konservierungsmittel, die bei Kontakt mit Wasser oder Luft sehr geringe Mengen Formaldehyd freisetzen.
⚖️ Was ist mit Formaldehyd los?
Innerhalb der EU gilt ein neuer Grenzwert: Wenn ein Produkt mehr als 0,001 % (10 ppm) Formaldehyd freisetzt, muss auf der Verpackung der Hinweis „Freisetzung von Formaldehyd“ angebracht sein.
Zuvor lag dieser Schwellenwert bei 0,05 %. Die Änderung geht auf die EU-Verordnung 2022/1181 zurück und soll Menschen mit einer Formaldehydallergie besser schützen.
Obwohl die Verwendung dieser Konservierungsmittel weiterhin uneingeschränkt zulässig und sicher ist, möchten wir diesen Warnhinweis auf der Verpackung nach Möglichkeit vermeiden, da er zu Missverständnissen führen kann. Wir hoffen, dass Sie als Friseur oder Kunde diese Transparenz schätzen.
Diese Produkte dürfen mit dieser Benachrichtigung bis einschließlich 31. Juli 2026 verkauft werden.
💡 Welche Produkte werden angepasst?
Folgende Stylingprodukte werden derzeit neu formuliert:
- Imago Gel Boost
- Imago Megahold
- Imago Salt Boost Spray
- Kiki Curls #3 Wunder-Finish
- Pure Fixx
- Reiner Shaper
Wir kooperieren diesbezüglich mit führenden Laboren. Doch seien wir ehrlich: Ein gutes Konservierungsmittel zu ersetzen, ist keine einfache Aufgabe. Wie unser Partner schreibt:
Formaldehydabspalter sind bereits in niedrigen Konzentrationen hochwirksam, vielseitig einsetzbar und kaum wahrnehmbar in Geruch, Farbe oder Textur. Ersatzstoffe beeinflussen die Rezeptur oft stärker und müssen daher höher dosiert werden.
Wir suchen daher nach Lösungen, die hinsichtlich Haltbarkeit, Geruch und Wirksamkeit mindestens gleichwertig sind. Manchmal bedeutet dies jedoch, dass eine Rezeptur angepasst – oder sogar vorübergehend vom Markt genommen – werden muss oder dass ein dauerhafter Warnhinweis auf dem Produkt angebracht wird.
🧬 Weitere Regulierungen sind in Planung – von 26 auf 82 Allergene
Diese Änderung ist nicht die einzige. Ein weiteres wichtiges Update steht bevor:
Gemäß der EU-Verordnung 2023/1545 müssen Kosmetikhersteller künftig 82 Allergene auf ihren Verpackungen auflisten – eine deutliche Steigerung gegenüber den derzeitigen 26.
Das erfordert auch erhebliche Anpassungen an Etiketten und Zutatenlisten. Und ja, einige Duftstoffe, die in natürlichen Ölen vorkommen, fallen ebenfalls unter diese Liste.
🌿 Unsere Vision: Gesunde Produkte mit einem bodenständigen Ansatz
Wir unterstützen uneingeschränkt gesunde und sichere Kosmetikprodukte. Dabei bleiben wir uns jedoch der Realität bewusst.
Beispielsweise werden Parabene massenhaft verboten – obwohl diese Substanzen tatsächlich sehr gut erforscht und in niedrigen Konzentrationen unbedenklich sind. Sie sind sogar noch in einigen Babypflegeprodukten enthalten, da sie gegenüber weniger erprobten Alternativen bevorzugt werden. 👉 Quelle: Stellungnahme des SCCS SCCS/1348/10
Unser Ansatz ist daher folgender:
🔍 Die Fakten objektiv betrachten
🤝 Zusammenarbeit mit Laboren, die gründlich testen
📣 Und sorgen Sie dafür, dass Sie als Profi stets gut informiert sind.
🗓️ Wonach wir ständig streben:
✅ Neue Formeln, die strengsten Anforderungen gerecht werden
✅ Rechtzeitige Kommunikation bezüglich Änderungen an INCI-Listen
✅ Wo erforderlich: Aufkleber oder neue Verpackung mit Warnhinweisen
Ziel: Bis zum 31. Juli 2026 werden alle Produkte ohne Formaldehyd neu formuliert oder die Verpackung wird einen aufgedruckten Warnhinweis enthalten.
Endlich:
Veränderungen sind manchmal herausfordernd, aber auch wertvoll. Sie zwingen uns, uns zu verbessern, Innovationen voranzutreiben und weiterhin ein starkes Sortiment aufzubauen, auf das Sie sich verlassen können.
Haben Sie Fragen? Wenden Sie sich gerne an das KOOS-Team oder senden Sie uns eine Nachricht.
Gemeinsam entwickeln wir Produkte, die nicht nur schön, sondern auch durchdacht sind.
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Quellen:
Verordnung (EU) 2022/1181: eur-lex.europa.eu
Verordnung (EU) 2023/1545: eur-lex.europa.eu
Stellungnahme des SCCS zu Formaldehyd und Freisetzungsmitteln: ec.europa.eu